Cannabis und Führerschein: Mit uns haben Ihre Rechte Vorrang. Sind Sie unsicher, wie Sie mit der Polizei und den Behörden umgehen sollen?
Klären Sie Ihre Fragen. Noch heute.
Ich habe Post vom Verkehrsamt bekommen. Was tun?
Die Bezirkshauptmannschaft will mir den Führerschein wegen Cannabis entziehen, obwohl ich nie unter Drogeneinfluss gefahren bin. Was jetzt?
Die Polizei hat mich angerufen: Ich muss sofort zur Dienststelle kommen, sonst holen sie mich ab. Dürfen Polizeibeamte das?
Sie wollen von mir Haaranalysen, sonst nehmen sie mir den Führerschein weg. Was kann ich tun?
Die Haaranalytik ist falsch. Ich habe sicher nichts konsumiert, sie weist trotzdem Substanzen nach. Und jetzt?
Jetzt mache ich schon zwei Jahre Haaranalysen. Darf mir die Polizei den Führerschein noch einmal befristen?
Ich bin durch Deutschland gefahren und wurde dort positiv auf Cannabis getestet. Habe ich jetzt ein dauerndes Fahrverbot in Deutschland? Wie kann ich es rückgängig machen?
Wie ist das mit dem EU-Führerschein? Kann ich auch in einem anderen Land eine Lenkberechtigung erwerben?
Muss der Staat Schadenersatz leisten und meine Anwaltskosten bezahlen, wenn mir der Führerschein zu Unrecht abgenommen wurde? Muss der Staat meinen Verdienstausfall ausgleichen?
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Wir navigieren Sie zu Ihrem Recht. Bundesweit. Ihre Kanzlei in Bregenz, Lustenau und ganz Österreich, wenn es um Ihre Rechte als Führerscheinbesitzer geht.
Lerch. Nagel. Heinzle. Rechtsanwälte Vorarlberg
MMag. Olivia Lerch
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Mag. Astrid Nagel
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Dr. Gebhard Heinzle
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